03.10.2023: Antragsfrist Übergangsbetreuung ab November 2023

In der Übergangsbetreuung können Kinder ab acht Wochen bis 12 Jahre bei Vollverpflegung durch pädagogische Fachkräfte betreut werden. Die Betreuung wird für sechs Monate bewilligt. In dieser Zeit können die Betreuungszeiten flexibel abgestimmt werden, wobei die Eltern sich hier für mindestens einen Monat festlegen. Es sind maximal 3 Betreuungstage pro Woche möglich. Während der rheinland-pfälzischen Sommerferien ist nach Absprache für bis zu vier Wochen eine Aufstockung auf fünf Tage pro Woche möglich.

Der Eigenbeitrag der Inanspruchnahme der Übergangsbetreuung beträgt pauschal pro Tag für Studierende 15 Euro, für Beschäftigte 25 Euro.

Die Plätze in der Übergangsbetreuung werden monatlich für den Folgemonat durch das Familien-Servicebüro in Rücksprache mit der Einrichtung vergeben. Nach dem Informationsgespräch mit dem Familien-Servicebüro sollten Sie  einen Schnuppertermin mit der Einrichtung vereinbaren und im Anschluss Ihren Antrag an das Familien-Servicebüro schicken.

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