Auf der Seite „Wege zur Pflege“ des BMFSFJ finden Sie einen Überblick über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten, auf die Sie als pflegende*r Angehörige*r Anspruch haben, sodass wir Ihnen an dieser Stelle nur einen kurzen Überblick über die verschiedenen staatlichen Leistungen geben. Zu den genauen Bedingungen informieren Sie sich bitte auf der Seite wege-zur-pflege.de oder unter den an den entsprechenden Stellen verlinkten Seiten. Einen vollständigen Überblick über Pflegeleistungen bietet auch die Broschüre „Pflegeleistungen zum Nachschlagen“ des BMG.

LeistungHöhe der LeistungBezugsdauer und -zeitraumzuständige Behördeweitere Informationen
Zinsloses Darlehen





i.d.R. 50% des monatlichen Nettoentgelts (Rückzahlung innerhalb von 48 Monaten nach Beginn der Freistellung)



max. für die Dauer der Freistellung nach dem Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz, insgesamt für max. 24 Monate.



Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

Musterantrag


Weitere Informationen
Broschüre „Pflegeleistungen zum Nachschlagen

Wege zur Pflege


Familienpflegezeit-Rechner
Pflegeunterstützungsgeld



i.d.R. 90% des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts



pro pflegebedürftiger Person max. 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr



Pflegekasse der*des Pflegebedürftigen


Broschüre „Pflegeleistungen zum Nachschlagen

Wege zur Pflege
Pflegegeld
zwischen 347€ und 990€ pro Monat, abhängig vom Pflegegrad der pflegebedürftigen PersonFür die Dauer der Pflegebedürftigkeit. Bezugsberechtigt ist die pflegebedürftige Person, nicht die Pflegende!Pflegeversicherung der*des PflegebedürftigenBroschüre „Pflegeleistungen zum Nachschlagen
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege




bis zu 3.539€ pro Jahr





Verhinderungspflege: max. 6 Wochen pro Jahr als Finanzierung einer Urlaubs-/Krankheitsvertretung für die pflegende Person




Pflegeversicherung der*des Pflegebedürftigen

Weitere Informationen


Regelungen gelten erst ab dem 01.07.2025!

Broschüre „Pflegeleistungen zum Nachschlagen

BGM
Entlastungsbetrag


bis zu 131€ pro Monat, abhängig vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person

Für die Dauer der Pflegebedürftigkeit in häuslicher Pflege


Pflegeversicherung der*des Pflegebedürftigen

Broschüre „Pflegeleistungen zum Nachschlagen

Online-Ratgeber Pflege
NameZielgruppeFächerHöhe der FörderungDauer der FörderungBewerbungsphaseWeitere Informationen
Stipendium für Studierende und Promovierende der JGU mit FamilienaufgabenStudierende und Promovierende der JGU
alle

900€ / Monat

6 Monate

01.01.-15.03.
01.07.-15.09.
Familienstipendium

Sie kennen weitere Förderprogramme für berufstätige Pflegende? Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail!

NameZielgruppeFächerHöhe der FörderungAntragsphaseWeitere Informationen
Nothilfefond für Studierende und Promovierende der JGU mit FamilienaufgabenStudierende und Promovierende der JGU
alle
max. 1.000€
ganzjährig bis zum Ausschöpfen der MittelFamiliennothilfefond
Barbeihilfe des Studierendenwerks
Studierende der JGU, HS Mainz oder der TH Bingenalle
aktuell geltender BAföG-Höchstsatz + 150€ pro Kindganzjährig bis zum Ausschöpfen der MittelStudierendenwerk
Soforthilfe des Studierendenwerks
Studierende der JGU, HS Mainz oder der TH Bingenalle
max. 200€
ganzjährig bis zum Ausschöpfen der MittelStudierendenwerk
Studentischer Hilfsfond des AStA
Studierende der JGU und des ISSK
allemax. aktuell geltender BAföG-Satz + 150€ pro Kindganzjährig bis zum Ausschöpfen der MittelAStA Soziales
Zuschuss zum Semesterticket
Studierende der JGU
alle
max. Höhe des Semestertickets
ganzjährig bis zum Ausschöpfen der MittelAStA
Solidaritätsfond der KHG
Studierende
alle
max. drei Monatsraten
ganzjährig bis zum Ausschöpfen der MittelKHG
NameZielgruppeHöhe der FörderungRückzahlungAntragsphaseWeitere Informationen
Studien- und Abschlussfinanzierungskredite Studierende
je nach Anbieter
je nach Anbieter
je nach AnbieterCHE-Studienkredit-Test 2024
Zinsloses Bildungsdarlehen des Hildegardis-VereinsChristliche Studentinnen250€ oder 500€ pro Monat (insgesamt max. 10.000€)2 Jahre Rückzahlungspause, dann jährlich 10% der gewährten Darlehenssumme, mind. aber 120€ pro Monat30.06.
31.12.
Hildegardis-Verein