Auf der Seite „Wege zur Pflege“ des BMFSFJ finden Sie einen Überblick über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten, auf die Sie als pflegende*r Angehörige*r Anspruch haben, sodass wir Ihnen an dieser Stelle nur einen kurzen Überblick über die verschiedenen staatlichen Leistungen geben. Zu den genauen Bedingungen informieren Sie sich bitte auf der Seite wege-zur-pflege.de oder unter den an den entsprechenden Stellen verlinkten Seiten. Einen vollständigen Überblick über Pflegeleistungen bietet auch die Broschüre „Pflegeleistungen zum Nachschlagen“ des BMG.
Leistung | Höhe der Leistung | Bezugsdauer und -zeitraum | zuständige Behörde | weitere Informationen |
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Zinsloses Darlehen | i.d.R. 50% des monatlichen Nettoentgelts (Rückzahlung innerhalb von 48 Monaten nach Beginn der Freistellung) | max. für die Dauer der Freistellung nach dem Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz, insgesamt für max. 24 Monate. | Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Musterantrag Weitere Informationen | Broschüre „Pflegeleistungen zum Nachschlagen„ Wege zur Pflege Familienpflegezeit-Rechner |
Pflegeunterstützungsgeld | i.d.R. 90% des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts | pro pflegebedürftiger Person max. 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr | Pflegekasse der*des Pflegebedürftigen | Broschüre „Pflegeleistungen zum Nachschlagen„ Wege zur Pflege |
Pflegegeld | zwischen 347€ und 990€ pro Monat, abhängig vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person | Für die Dauer der Pflegebedürftigkeit. Bezugsberechtigt ist die pflegebedürftige Person, nicht die Pflegende! | Pflegeversicherung der*des Pflegebedürftigen | Broschüre „Pflegeleistungen zum Nachschlagen„ |
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | bis zu 3.539€ pro Jahr | Verhinderungspflege: max. 6 Wochen pro Jahr als Finanzierung einer Urlaubs-/Krankheitsvertretung für die pflegende Person | Pflegeversicherung der*des Pflegebedürftigen Weitere Informationen | Regelungen gelten erst ab dem 01.07.2025! Broschüre „Pflegeleistungen zum Nachschlagen„ BGM |
Entlastungsbetrag | bis zu 131€ pro Monat, abhängig vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person | Für die Dauer der Pflegebedürftigkeit in häuslicher Pflege | Pflegeversicherung der*des Pflegebedürftigen | Broschüre „Pflegeleistungen zum Nachschlagen„ Online-Ratgeber Pflege |
Name | Zielgruppe | Fächer | Höhe der Förderung | Dauer der Förderung | Bewerbungsphase | Weitere Informationen |
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Stipendium für Studierende und Promovierende der JGU mit Familienaufgaben | Studierende und Promovierende der JGU | alle | 900€ / Monat | 6 Monate | 01.01.-15.03. 01.07.-15.09. | Familienstipendium |
Sie kennen weitere Förderprogramme für berufstätige Pflegende? Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail!
Name | Zielgruppe | Fächer | Höhe der Förderung | Antragsphase | Weitere Informationen |
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Nothilfefond für Studierende und Promovierende der JGU mit Familienaufgaben | Studierende und Promovierende der JGU | alle | max. 1.000€ | ganzjährig bis zum Ausschöpfen der Mittel | Familiennothilfefond |
Barbeihilfe des Studierendenwerks | Studierende der JGU, HS Mainz oder der TH Bingen | alle | aktuell geltender BAföG-Höchstsatz + 150€ pro Kind | ganzjährig bis zum Ausschöpfen der Mittel | Studierendenwerk |
Soforthilfe des Studierendenwerks | Studierende der JGU, HS Mainz oder der TH Bingen | alle | max. 200€ | ganzjährig bis zum Ausschöpfen der Mittel | Studierendenwerk |
Studentischer Hilfsfond des AStA | Studierende der JGU und des ISSK | alle | max. aktuell geltender BAföG-Satz + 150€ pro Kind | ganzjährig bis zum Ausschöpfen der Mittel | AStA Soziales |
Zuschuss zum Semesterticket | Studierende der JGU | alle | max. Höhe des Semestertickets | ganzjährig bis zum Ausschöpfen der Mittel | AStA |
Solidaritätsfond der KHG | Studierende | alle | max. drei Monatsraten | ganzjährig bis zum Ausschöpfen der Mittel | KHG |
Name | Zielgruppe | Höhe der Förderung | Rückzahlung | Antragsphase | Weitere Informationen |
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Studien- und Abschlussfinanzierungskredite | Studierende | je nach Anbieter | je nach Anbieter | je nach Anbieter | CHE-Studienkredit-Test 2024 |
Zinsloses Bildungsdarlehen des Hildegardis-Vereins | Christliche Studentinnen | 250€ oder 500€ pro Monat (insgesamt max. 10.000€) | 2 Jahre Rückzahlungspause, dann jährlich 10% der gewährten Darlehenssumme, mind. aber 120€ pro Monat | 30.06. 31.12. | Hildegardis-Verein |