Für den Fall einer Pflegebedürftigkeit oder des Todes ist es empfehlenswert, eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht auszustellen, einerseits, um sicherzustellen, dass Ihre persönlichen Wünsche berücksichtigt werden, andererseits um es Ihren Angehörigen im Ernstfall zu erleichtern, in Ihrem Namen zu handeln. Bitte beachten Sie, dass alle untenstehenden Informationen ohne Gewähr erfolgen. Informieren Sie sich für aktuelle Informationen auf den Seiten des BMJ.
Mit einer Patientenverfügung können Sie Bestimmungen über Ihre ärztliche Behandlung festhalten, sollten Sie nicht mehr in der Lage sein, diese zu äußern. Die Verfügungen, die Sie mit der Patientenverfügung erlassen, müssen, sofern aus Ihnen Ihr Wille für oder gegen eine ärztliche Behandlung eindeutig hervorgeht, von Ärzt*innen und Angehörigen oder Betreuer*innen beachtet werden. Für das Erstellen einer Patientenverfügung gibt es verschiedene Vorlagen. Die Verbraucherzentrale bietet z.B. ein Online-Tool zur Erstellung einer Patientenverfügung an. Auf der Seite des BMJ finden Sie außerdem hilfreiche Textbausteine. Wenn Sie eine Patientenverfügung nicht alleine verfassen möchten, gibt es auch die Möglichkeit, sich z.B. von Ihrem*Ihrer Hausärzt*beraten zu lassen. Weitere Informationen zur Patientenverfügung finden Sie in der Broschüre „Patientenverfügung. Wie sichere ich meine Selbstbestimmung in gesundheitlichen Angelegenheiten?“ des BMJ.
Mit einer Vorsorgevollmacht befähigen Sie eine oder mehrere Personen, in Ihrem Namen rechtsgeschäftlich zu handeln, wenn Sie selbst dies nicht mehr oder nur noch teilweise tun können. Eine bevollmächtigte Person hat weitreichende Befugnisse, weshalb Sie ihr vertrauen sollten. Es besteht auch die Möglichkeit, mehreren Personen eine Vorsorgevollmacht z.B. für unterschiedliche Bereiche zu erteilen. Für das Erstellen einer Patientenverfügung gibt es verschiedene Vorlagen. Die Verbraucherzentrale bietet z.B. ein Online-Tool zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht an. Auf der Seite des BMJ finden Sie ebenfalls Vorlagen (auch in mehreren Sprachen). Möchten Sie sich bei der Erstellung Ihrer Vorsorgevollmacht beraten lassen, können Sie sich z.B. anwältlichen oder notariellen Rat holen. Weitere Informationen zur Patientenverfügung finden Sie in der Broschüre „Betreuungsrecht“ des BMJ.
Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, ihr rechtlichen Angelegenheiten zu besorgen und liegt keine Vorsorgevollmacht für Dritte vor, wird Ihnen vom Betreuungsgericht ein*e Betreuer*in bestellt. Sie haben mit einer Betreuungsverfügung die Möglichkeit, Wünsche zu äußern, wer vom Gericht als Betreuungsperson bestellt oder auch nicht bestellt werden soll, da Betreuer*innen, im Gegensatz zu Bevollmächtigten, in der Regel gerichtlich kontrolliert werden. Eine Betreuungsverfügung kann z.B. eine Alternative sein, wenn Sie keine Person haben, der Sie genügend vertrauen, um ihr eine Vorsorgevollmacht auszustellen. Für das Erstellen einer Betreuungsverfügung gibt es verschiedene Vorlagen. Die Verbraucherzentrale bietet z.B. ein Online-Tool zur Erstellung einer Betreuungsverfügung an. Auf der Seite des BMJ finden Sie ebenfalls Vorlagen (auch in mehreren Sprachen). Möchten Sie sich bei der Erstellung Ihrer Vorsorgevollmacht beraten lassen, können Sie sich z.B. anwaltlichen oder notariellen Rat holen. Weitere Informationen zur Patientenverfügung finden Sie in der Broschüre „Betreuungsrecht“ des BMJ.