Das Familienportal des BMFSFJ hilft Ihnen dabei, die Leistungen zu finden, auf die Sie als Familie Anspruch haben und bietet Ihnen einen guten Überblick über alle Voraussetzungen und Regelungen, sodass wir Ihnen an dieser Stelle nur einen kurzen Überblick über die verschiedenen staatlichen Leistungen geben. Zu den genauen Bedingungen, Kombinationsmöglichkeiten etc. informieren Sie sich bitte auf dem Familienportal oder unter den an den entsprechenden Stellen verlinkten Seiten.
Leistung | Höhe der Leistung | Bezugsdauer und -zeitraum | zuständige Behörde | weitere Informationen |
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Bildung & Teilhabe | * tatsächliche Kosten für Schul- und Kitaausflüge, Klassen- und Kitafahrten, Lernförderung, Mittagessen in Schule und Kita * 195€ pro Schuljahr für Schulbedarf * 15€ pro Monat für Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben | max. bis zum 24. Geburtstag des Kindes (bei Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben max. bis zum 18. Geburtstag) | für Bürgergeldempfänger*innen Jobcenter in Mainz in Germersheim für alle anderen zuständige Ansprechpartner in Stadt, Gemeinde oder Landkreis in Mainz in Germersheim | Familienportal BuT-Beratung |
Bundesstiftung Mutter und Kind | richtet sich nach den besonderen Umständen der persönlichen Notlage Weitere Informationen | richtet sich nach den besonderen Umständen der persönlichen Notlage, der Antrag muss vor der Geburt gestellt werden | Schwangerschaftsberatungsstellen am Wohnort Weitere Informationen | Bundesstiftung Mutter und Kind Flyer „Hilfe und Unterstützung in der Schwangerschaft“„ |
Elterngeld | Basiselterngeld i.d.R. 65% des durchschnittlichen Nettoeinkommens mind. 300€ pro Monat max. 1.800€ pro Monat ElterngeldPlus mind. 150€ pro Monat max. 900€ pro Monat Deckelungsbetrag: 50% des Basiselterngeldanspruchs, wenn Sie während des Bezugs nicht arbeiten würden zusätzliche Leistungen Mehrlingszuschlag Geschwisterbonus Elterngeldrechner Weitere Informationen | Basiselterngeld 12 Monate + 2 Partnermonate ElterngeldPlus 24 Monate + je 4 Partnerschaftsbonusmonate zusätzliche Leistungen zusätzliche Monate bei Frühchengeburten Hinweis: Monate, in denen Sie Mutterschaftsleistungen erhalten, zählen als Basiselterngeldmonate Weitere Informationen | Elterngeldstelle des Wohnorts in Mainz in Germersheim Elterngeld Digital Weitere Informationen | Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“ Familienportal |
Kindergeld | 255€ pro Monat pro Kind | mind. bis zum 18. Geburtstag des Kindes, unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zum 21. bzw. 25. Geburtstag des Kindes Weitere Informationen | Familienkasse (nach Wohnort) in Mainz und Germersheim Weitere Informationen | Familienportal Bundesagentur für Arbeit Merkblatt „Kindergeld“ |
Kinderzuschlag | max. 297€ pro Monat pro Kind | max. bis zum 25. Geburtstag Ihres Kindes | Familienkasse (nach Wohnort) in Mainz und Germersheim | Familienportal Merkblatt „Kinderzuschlag“ KiZ-Lotse Kinderzuschlag Digital |
Landesstiftung „Familie in Not“ | richtet sich nach den besonderen Umständen und Bedürfnissen des Einzelfalls Weitere Informationen | richtet sich nach den besonderen Umständen der persönlichen Notlage Weitere Informationen | Schwangerschafts- und Sozialberatungsstellen Jugend- oder Sozialamt in Mainz in Germersheim | Informationen des Landes Rheinland-Pfalz Landesjugendamt Rheinland-Pfalz |
Mutterschaftsleistungen | Mutterschaftsgeld bei gesetzlich Versicherten: durchschnittlicher Netto-Lohn der letzten drei Monate bei privat Versicherten und gesetzlich Familienversicherten: max. 210€ pro Monat Mutterschutzlohn durchschnittlicher Brutto-Lohn der letzten 3 Monate bzw. der letzten 13 Wochen | Mutterschaftsgeld während der Mutterschutzfrist Mutterschutzlohn vor und nach der Mutterschutzfrist | bei gesetzlich Versicherten: Krankenkasse + ggf. Arbeitgeber*in für den Arbeitgeberzuschuss Beschäftigte der JGU beantragen den Arbeitgeberzuschuss beim Landesamt für Finanzen in Koblenz. bei privat Versicherten und gesetzlich Familienversicherten: Bundesamt für Soziale Sicherung | Leitfaden zum Mutterschutz Familienportal |
Unterhaltsvorschuss | Für Kinder im Alter von 0-5 Jahren: 277€ pro Monat 6-11 Jahren: 299€ pro Monat 12-17 Jahren: 394€ pro Monat Unterhaltszahlungen oder Halbwaisenrenten mindern die Höhe der Zahlungen. | max. bis zum 18. Geburtstag des Kindes | Jugendamt (nach Wohnort) in Mainz in Germersheim | Broschüre „Unterhaltsvorschuss“ Familienportal Düsseldorfer Tabelle |
Wohngeld | abhängig von Größe und monatlichem Einkommen des Haushalts sowie der Höhe der Miete | keine zeitliche Einschränkung (Bewilligung erfolgt i.d.R. jeweils für 12 Monate) | Wohngeldbehörde (nach Wohnort) in Mainz in Germersheim | BMWSB Wohngeld-Plus-Rechner |
BAföG | Grundbedarf: 475€ + Zuschläge + 160€ pro Kind | Dauer der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs plus Verlängerung wegen Kindererziehung | Amt für Ausbildungsförderung | BAföG-Flyer |
Name | Zielgruppe | Fächer | Höhe der Förderung | Dauer der Förderung | Bewerbungsphase | Weitere Informationen |
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Stipendium für Studierende und Promovierende der JGU mit Familienaufgaben | Studierende und Promovierende der JGU | alle | 900€ / Monat | 6 Monate | 01.01.-15.03. 01.07.-15.09. | Familienstipendium |
Christiane Nüsslein-Volhard-Stiftung | Doktorandinnen und Postdoktorandinnen | experimentelle Naturwissenschaften; medizinische Grundlagenforschung | 500€ / Monat | 12 Monate | 01.09.-30.11. | Stiftungswebseite |
Chancen.Digital – Stipendium für ein digitales Masterstudium im Ausland (DAAD) | Masterstudierende | alle | 812€ / Monat + 160€ pro Kind + weitere Zuschüse | max. 24 Monate | abhängig vom Zielland | Webseite DAAD |
Sie kennen weitere Förderprogramme für studierende Eltern? Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail!
Name | Zielgruppe | Fächer | Höhe der Förderung | Antragsphase | Weitere Informationen |
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Nothilfefond für Studierende und Promovierende der JGU mit Familienaufgaben | Studierende und Promovierende der JGU | alle | max. 1.000€ | ganzjährig bis zum Ausschöpfen der Mittel | Familiennothilfefond |
Barbeihilfe des Studierendenwerks | Studierende der JGU, HS Mainz oder der TH Bingen | alle | aktuell geltender BAföG-Höchstsatz + 150€ pro Kind | ganzjährig bis zum Ausschöpfen der Mittel | Studierendenwerk |
Soforthilfe des Studierendenwerks | Studierende der JGU, HS Mainz oder der TH Bingen | alle | max. 200€ | ganzjährig bis zum Ausschöpfen der Mittel | Studierendenwerk |
Studentischer Hilfsfond des AStA | Studierende der JGU und des ISSK | alle | max. aktuell geltender BAföG-Satz + 150€ pro Kind | ganzjährig bis zum Ausschöpfen der Mittel | AStA Soziales |
Zuschuss zum Semesterticket | Studierende der JGU | alle | max. Höhe des Semestertickets | ganzjährig bis zum Ausschöpfen der Mittel | AStA |
Solidaritätsfond der KHG | Studierende | alle | max. drei Monatsraten | ganzjährig bis zum Ausschöpfen der Mittel | KHG |
Name | Zielgruppe | Höhe der Förderung | Rückzahlung | Antragsphase | Weitere Informationen |
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Studien- und Abschlussfinanzierungskredite | Studierende | je nach Anbieter | je nach Anbieter | je nach Anbieter | CHE-Studienkredit-Test 2024 |
Zinsloses Bildungsdarlehen des Hildegardis-Vereins | Christliche Studentinnen | 250€ oder 500€ pro Monat (insgesamt max. 10.000€) | 2 Jahre Rückzahlungspause, dann jährlich 10% der gewährten Darlehenssumme, mind. aber 120€ pro Monat | 30.06. 31.12. | Hildegardis-Verein |