Auf der Seite „Wege zur Pflege“ des BMFSFJ finden Sie einen Überblick über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten, auf die Sie als pflegende*r Angehörige*r Anspruch haben, sodass wir Ihnen an dieser Stelle nur einen kurzen Überblick über die verschiedenen staatlichen Leistungen geben. Zu den genauen Bedingungen informieren Sie sich bitte auf der Seite wege-zur-pflege.de oder unter den an den entsprechenden Stellen verlinkten Seiten. Einen vollständigen Überblick über Pflegeleistungen bietet auch die Broschüre „Pflegeleistungen zum Nachschlagen“ des BMG.

LeistungHöhe der LeistungBezugsdauer und -zeitraumzuständige Behördeweitere Informationen
Zinsloses Darlehen





i.d.R. 50% des monatlichen Nettoentgelts (Rückzahlung innerhalb von 48 Monaten nach Beginn der Freistellung)



max. für die Dauer der Freistellung nach dem Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz, insgesamt für max. 24 Monate.



Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

Musterantrag


Weitere Informationen
Broschüre „Pflegeleistungen zum Nachschlagen

Wege zur Pflege


Familienpflegezeit-Rechner
Pflegeunterstützungsgeld



i.d.R. 90% des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts



pro pflegebedürftiger Person max. 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr



Pflegekasse der*des Pflegebedürftigen


Broschüre „Pflegeleistungen zum Nachschlagen

Wege zur Pflege
Pflegegeld
zwischen 347€ und 990€ pro Monat, abhängig vom Pflegegrad der pflegebedürftigen PersonFür die Dauer der Pflegebedürftigkeit. Bezugsberechtigt ist die pflegebedürftige Person, nicht die Pflegende!Pflegeversicherung der*des PflegebedürftigenBroschüre „Pflegeleistungen zum Nachschlagen
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege




bis zu 3.539€ pro Jahr





Verhinderungspflege: max. 6 Wochen pro Jahr als Finanzierung einer Urlaubs-/Krankheitsvertretung für die pflegende Person




Pflegeversicherung der*des Pflegebedürftigen

Weitere Informationen


Regelungen gelten erst ab dem 01.07.2025!

Broschüre „Pflegeleistungen zum Nachschlagen

BGM
Entlastungsbetrag


bis zu 131€ pro Monat, abhängig vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person

Für die Dauer der Pflegebedürftigkeit in häuslicher Pflege


Pflegeversicherung der*des Pflegebedürftigen

Broschüre „Pflegeleistungen zum Nachschlagen

Online-Ratgeber Pflege

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