Auf der Seite „Wege zur Pflege“ des BMFSFJ finden Sie einen Überblick über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten, auf die Sie als pflegende*r Angehörige*r Anspruch haben, sodass wir Ihnen an dieser Stelle nur einen kurzen Überblick über die verschiedenen staatlichen Leistungen geben. Zu den genauen Bedingungen informieren Sie sich bitte auf der Seite wege-zur-pflege.de oder unter den an den entsprechenden Stellen verlinkten Seiten. Einen vollständigen Überblick über Pflegeleistungen bietet auch die Broschüre „Pflegeleistungen zum Nachschlagen“ des BMG.
Leistung | Höhe der Leistung | Bezugsdauer und -zeitraum | zuständige Behörde | weitere Informationen |
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Zinsloses Darlehen | i.d.R. 50% des monatlichen Nettoentgelts (Rückzahlung innerhalb von 48 Monaten nach Beginn der Freistellung) | max. für die Dauer der Freistellung nach dem Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz, insgesamt für max. 24 Monate. | Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Musterantrag Weitere Informationen | Broschüre „Pflegeleistungen zum Nachschlagen„ Wege zur Pflege Familienpflegezeit-Rechner |
Pflegeunterstützungsgeld | i.d.R. 90% des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts | pro pflegebedürftiger Person max. 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr | Pflegekasse der*des Pflegebedürftigen | Broschüre „Pflegeleistungen zum Nachschlagen„ Wege zur Pflege |
Pflegegeld | zwischen 347€ und 990€ pro Monat, abhängig vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person | Für die Dauer der Pflegebedürftigkeit. Bezugsberechtigt ist die pflegebedürftige Person, nicht die Pflegende! | Pflegeversicherung der*des Pflegebedürftigen | Broschüre „Pflegeleistungen zum Nachschlagen„ |
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | bis zu 3.539€ pro Jahr | Verhinderungspflege: max. 6 Wochen pro Jahr als Finanzierung einer Urlaubs-/Krankheitsvertretung für die pflegende Person | Pflegeversicherung der*des Pflegebedürftigen Weitere Informationen | Regelungen gelten erst ab dem 01.07.2025! Broschüre „Pflegeleistungen zum Nachschlagen„ BGM |
Entlastungsbetrag | bis zu 131€ pro Monat, abhängig vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person | Für die Dauer der Pflegebedürftigkeit in häuslicher Pflege | Pflegeversicherung der*des Pflegebedürftigen | Broschüre „Pflegeleistungen zum Nachschlagen„ Online-Ratgeber Pflege |
Sie kennen weitere Förderprogramme für berufstätige Pflegende? Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail!