Seit 2018 gilt der gesetzliche Anspruch auf Mutterschutz auch für schwangere und stillende Studierende, d.h. auch für sie gelten die gesetzlichen Schutzfristen vor und nach der Geburt und die Universität muss überprüfen, ob der Besuch von Lehrveranstaltungen oder die Teilnahme an Prüfungen auch während der Schwangerschaft und Stillzeit gefahrlos möglich ist. Gleichzeitig gibt es aber auch einige Ausnahmeregelungen im Vergleich zu schwangeren Beschäftigten. In der Praxis führt dies häufig zu vielen Fragen und Unklarheiten bei den Studierenden:

  • Ab wann gilt für mich der studentische Mutterschutz?
  • Wo und bis wann kann ich meine Schwangerschaft offiziell anzeigen – und muss ich das überhaupt?
  • Ist es möglich, auf eigenes Risiko weiterhin Lehrveranstaltungen zu besuchen, die von der JGU als ungeeignet für Schwangere/Stillende eingestuft wurden?
  • Kann ich auch während der Mutterschutzfristen an Lehrveranstaltungen und Prüfungen teilnehmen?
  • Habe ich Anspruch auf das Erbringen möglicher Ersatzleistungen, wenn ich aufgrund der Gefährdungsbeurteilung von der Teilnahme an Lehrveranstaltungen ausgeschlossen wurde?

Nadine Bohne ist Referatsleiterin der Studierendenadministration und Mitarbeiterin im Studierendenservice der JGU. Sie ist u.a. für die Umsetzung und Einhaltung des studentischen Mutterschutzes an der JGU zuständig.


Datum23.01.2024
Uhrzeit16.00-17.30 Uhr
ReferentinnenNadine Bohne
AnmeldungAnmeldungen sind leider nicht mehr möglich

Die Veranstaltung ist Teil der Reihe „Keine Sorgen?! Eine Informations- und Austauschreihe zu Carearbeit und Universität“, organisiert von der Stabsstelle Gleichstellung und Diversität in enger Kooperation mit dem Familien-Servicebüro der Personalentwicklung.