Lange haben Pflegebedürftige und Angehörige darauf gewartet, nun gilt endlich der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff. Seit Januar 2017 sind die zentralen Regelungen des Pflegestärkungsgesetzes II in Kraft. Durch die zahlreichen gesetzlichen Neuerungen im Rahmen der Pflegereform ergeben sich viele Fragen: Wie erfolgt zukünftig die Zuordnung in die neuen Pflegegrade? Wie begutachtet der Medizinische Dienst der Krankenversicherung die Pflegebedürftigkeit? Welche Leistungen gibt es in den verschiedene Pflegegraden? Welche Übergangsregelungen gelten für Menschen mit bestehender Pflegestufe? Diese und weitere Fragen zur Pflegeversicherung beantwortet die Gisela Rohmann von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. in Ihrem Vortrag.
Die Referentin informiert über den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, das neue Begutachtungsverfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit und die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade. Sie stellt außerdem die Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick vor.
Datum | 07.11.2017 |
Uhrzeit | 09.00-13.00 Uhr |
Referentin | Gisela Rohmann (Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz) |
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