Aus Mitteln der Stiftung zur Förderung begabter Studierender und des wissenschaftlichen Nachwuchses (Stipendienstiftung Rheinland-Pfalz) vergeben wir Stipendien sowie einmalige Notfhilfezahlungen für Studierende und Promovierende der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz mit Familienaufgaben. Die beiden Fördermöglichkeiten sollen dazu beitragen, Studierende und Promovierende, die im Rahmen der Pflege von nahen Angehörigen und/oder im Rahmen von Kindererziehung Familienaufgaben wahrnehmen, in finanziellen Ausnahmesituationen zu entlasten. Voraussetzung für beide Fördermöglichkeiten ist das Vorliegen einer finanziellen Notlage. Alle wichtigen Informationen zum Stipendium und Notfhilfefond finden Sie auch in unserem Informationsflyer.

Bewerber*innen müssen für beide Fördermöglichkeiten (Stipendium und Nothilfefond) folgende Kriterien erfüllen:

  • an der JGU eingeschrieben oder als Doktorand*in registriert sein oder sich im Rahmen eines internationalen Studien- oder Graduiertenaustauschprogramms an der JGU befinden
  • Familienaufgaben übernehmen (Angehörige pflegen oder Kinder erziehen)
  • sich in einer finanziellen Notlage befinden

In beiden Förderlinien finden besondere Berücksichtigung Studierende/Promovierende,

  • die alleinerziehend sind,
  • die aus dem Ausland kommen,
  • mit mehr als einem Kind,
  • die mehr als eine Person pflegen,
  • mit Kind(ern) und Pflegeverantwortung,
  • mit anstehendem Pflichtauslandsaufenthalt,
  • mit anstehendem Pflichtpraktikum,
  • in der Abschlussphase (der letzte Prüfungsabschnitt muss im Fördersemester beginnen und spätestens im darauffolgenden Semester abgeschlossen werden).

Stipendium

Die Höhe der Stipendien beträgt 900€ pro Monat für die Dauer von sechs Monaten (ein Semester). In Ausnahmefällen werden auch dreimonatige Stipendien vergeben. Eine Wiederholungsbewerbung für einmalig weitere sechs Monate ist möglich, bedarf aber einer erneuten Antragsstellung sowie deren Bewilligung.

Nothilfefond

Die Höhe der jeweilig gewährten Zuweisung ist eine Einzelfallentscheidung, soll aber die Summer von 1.000€ pro Antrag nicht übersteigen. Eine Antragsbewilligung ist maximal einmal im Semester möglich.


Stipendium

Bewerbungen für das Sommersemester können jährlich vom 01. Januar bis zum 15. März, Bewerbungen für das Wintersemester vom 01. Juli bis zum 15. September eingereicht werden.

Nothilfefond

Antragsstellungen sind ganzjährig bis zur Ausschöpfung der Mittel möglich.


Für eine Bewerbung auf das Stipendium bzw. einen Antrag auf Auszahlung aus dem Nothilfefond füllen Sie bitte den Antrag vollständig aus und reichen ihn, ergänzt mit allen weiteren Unterlagen (s. Checkliste) beim Familien-Servicebüro ein. Bitte beachten Sie das Stipendien-/Nothilfefondkonzept sowie die Fristen für die Stipendienbewerbung.

Bewerbungs-/Antragsunterlagen

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular inkl. Datenschutzerklärung
  • Kopie des gültigen Personalausweises/Passes
  • Nachweis über alle Ausgaben und Einnahmen der antragstellenden Person (durch Kopien entsprechender Bescheide oder Kontoauszüge der letzten drei Monate)
  • Immatrikulationsbescheinigung bzw. Annahme und Registrierung als Doktorand*in der JGU
  • Nachweis über die bisherigen Studienleistungen (Transcript of Records) bzw. den Stand der Promotion durch die Betreuungsperson
  • bei Pflichtpraktika/-auslandsaufenthalten: entsprechender Auszug aus der Prüfungs-/Promotionsordnung
  • für (werdende) Eltern: Kopie der Geburtsurkunde aller Kinder bzw. Kopie des Mutterpasses oder ärztliche Bescheinigung, aus der der Geburtstermin hervorgeht
  • für pflegende Angehörige: Kopie des Pflegeeinstufungsbescheids und Nachweis des MD bzw. Nachweis der vorübergehenden Pflegetätigkeit durch ärztliches Attest

Zusätzliche Unterlagen Stipendium

  • Motivationsschreiben (1-2 Seiten)
  • Empfehlungsschreiben eines*einer Dozent*in der JGU

Zusätzliche Unterlagen Nothilfefond

  • schriftliche Begründung der Dinglichkeit (1-2 Seiten)
  • ggf. Kopien offener Rechnungen, Vollstreckungsbescheide etc.