Studieren mit Kind

Studieren mit Kind – das ist eine echte Herausforderung. Es gilt die Familie, das Studium und vielleicht auch noch den Nebenjob unter einen Hut zu bringen.

Als zentrale Anlaufstelle an der Universität Mainz stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Auf den folgenden Seiten finden Sie Ihre Ansprechpartner*innen an der Universität und in der Stadt Mainz, eine Übersicht über finanzielle und rechtliche Ansprüche bei Schwangerschaft / Kinderbetreuung im Studium und Sie können sich einen Überblick über unser Betreuungsangebot verschaffen.

Wir möchten Sie dabei unterstützen, Ihr Studium und Ihre Familie noch besser aufeinander abzustimmen.  Kommen Sie daher auch gerne zu einem persönlichen Beratungsgespräch vorbei – während unserer Sprechstunde (dienstags von 13:00 – 16:00 Uhr) oder vereinbaren Sie einen individuellen Termin.

Zum 01.01.2018 kamen die geänderten Regelungen des Mutterschutzgesetzes zum Tragen. Neu ist, dass der Schutzbereich des Mutterschutzgesetzes jetzt auch während des Studiums greift,soweit die Hochschule „Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt“ (§ 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 MuSchG), also bei Prüfungen und bei Lehrveranstaltungen (einschließlich naturwissenschaftlicher Praktika oder Exkursionen). Im Rahmen des Studiums frei bestimmbare Tätigkeiten, wie z.B. Bibliotheksbesuche, Teilnahme an freien Vorlesungs-und Sportangeboten sowie empfohlene, aber nicht verpflichtende Praktika fallen nicht unter den Schutzbereich des Mutterschutzgesetzes. Die Regelungen des Mutterschutzgesetzes gelten für Schwangere und Stillende bis zu 12 Monate nach der Geburt. Während der Mutterschutzfrist (i.d.R. sechs Wochen vor und acht Wochen nach Geburt) ist man zudem von Lehrveranstaltungen und von Prüfungen freigestellt.

An der Universität Mainz finden Sie bei der Zentralen Anlaufstelle Studentischer Mutterschutz (ZASM) im Studierenden Service Center weitere Infos zur Mitteilung von Schwangerschaft und Stillzeit, sowie den Leitfaden zur Schwangerschaft und Stillzeit.

 

Studieren mit Kind im Jahr 2030?

Das Netzwerk Familie in der Hochschule e.V. (hier: die AG Studienbedingungen) hat zum Thema "Studieren mit Kind in der Zukunft" ein innovatives Video entwickelt, wie studieren mit Kind in der Zukunft idealerweise aussehen kann. Das 6-minütige Video finden Sie hier.