Studieren und sich gleichzeitig um pflegende Angehörige kümmern – das kann eine echte Herausforderung sein, denn es gilt, Familie, Studium und vielleicht sogar noch den Nebenjob unter einen Hut zu bringen. Die folgende Seite bietet Ihnen einen Überblick über Möglichkeiten, die Sie haben, um Ihr Studium als pflegende Studierende an der JGU erfolgreich abzuschließen. Wir haben für Sie untenstehend die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst. Als zentrale Anlaufstelle für Vereinbarkeit an der JGU unterstützen und beraten wir Sie aber gerne. Für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Hilfreiche Informationen finden Sie außerdem in unserer Broschüre „Studieren und Angehörige pflegen“ des CHE.


Sie können sich aufgrund von Pflege eines nahen Angehörigen für bis zu sechs Semester beurlauben lassen. Bitte beachten Sie, dass Sie für jedes Semester einen neuen Antrag über JoGuStINe beim Studierenden Service Center stellen müssen. Ob eine Beurlaubung für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.

Was bedeutet eine Beurlaubung für mein Studium?

Eine Beurlaubung hat den Vorteil, dass Urlaubssemester nicht auf Ihre Fachsemester angerechnet werden. Gibt es also in Ihrem Studium Fristen, die vorschreiben, dass Sie bis zu einem gewissen Semester eine bestimmte Anzahl an Leistungen erbracht haben oder ihr Studium abgeschlossen haben müssen, so werden Semester, in denen Sie beurlaubt waren, nicht auf diese Frist angerechnet. Allerdings können Sie während eines Urlaubssemesters keine Lehrveranstaltungen besuchen oder Prüfungen ablegen (Ausnahmen sind staatliche Prüfungen wie z.B. das Physikum). Während eines Urlaubssemesters erhalten Studierende in der Regel kein BAföG, es gibt aber ggf. die Möglichkeit, Sozialleistungen zu beantragen. Bitte wenden Sie sich mit Fragen zu Ihrem BAföG rechtzeitig an das Amt für Ausbildungsförderung.

Während der Beurlaubung zahlen Sie weiterhin den Semesterbeitrag und bleiben an der JGU eingeschrieben. Angebote wie z.B. ZDV-Kurse oder Angebote des AHS können Sie in dieser Zeit weiterhin nutzen.

Fristen

Die Frist für eine Beurlaubung ist dieselbe wie die Rückmeldefrist des jeweiligen Semesters. Auf jeden Fall müssen Sie Ihre Antrag aber vor Beginn des Semesters, für das Sie sich beurlauben lassen möchten, einreichen (Beginn Sommersemester: 01. April / Beginn Wintersemester: 01. Oktober). Eine Beurlaubung im laufenden Semester ist nur in Ausnahmefällen möglich, nämlich dann, wenn unerwartete Ereignisse Sie daran hindern, ordentlich weiterstudieren zu können. Dasselbe gilt auch für Beurlaubungen im ersten Semester. Informationen hierzu erhalten Sie beim Studierenden Service Center.


Durch die Pflege von Angehörigen kann es dazu kommen, dass Sie bestimmte Fristen oder Regelstudienzeiten nicht einhalten können. Deshalb sollten Sie rechtzeitig darüber nachdenken, ob für Sie eine Beurlaubung für einige Semester sinnvoll sein könnte. Das Hochschulgesetz RLP schreibt vor, dass Verlängerungen und Unterbrechungen von Studienzeiten nicht berücksichtigt werden, wenn sie durch die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen bedingt waren (§26 (5)). Bitte setzen Sie sich wegen der genauen Ausgestaltung von entsprechenden Regelungen in Ihrem Studienfach frühzeitig mit Ihrem Studien- und Prüfungsbüro in Verbindung.


Schreibzeitverlängerungen

Ob Sie aufgrund Ihrer Pflegetätigkeit eine Schreibzeitverlängerung bewilligt bekommen können ist immer eine Einzelfallentscheidung und hängt von Ihrer individuellen Situation sowie den entsprechenden Regelungen in Ihrer Studien- und Prüfungsordnung fest. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihr zuständiges Studien- oder Prüfungsbüro.

Versäumnis von Prüfungen

Wenn Sie aufgrund Ihrer Pflegetätigkeit nicht an Prüfungen teilnehmen können, sollten Sie sich im Vorfeld bei Ihrem Studien- oder Prüfungsbüro erkundigen, ob und wie Sie sich von der Prüfung entschuldigen lassen können. Falls ja, benötigen Sie benötigen in der Regel ein ärztliches Attest und müssen sich im Rahmen der vorgegebenen Fristen von der Prüfung abmelden bzw. sich krankmelden. Die genauen Regelungen und das konkrete Vorgehen müssen Sie aber in Ihrem Studien- oder Prüfungsbüro erfragen.


Als pflegende Angehörige haben Sie häufig kleinere Zeitfenster, innerhalb derer es Ihnen möglich ist, Lehrveranstaltungen zu besuchen. Deshalb bieten manche Fächer pflegenden Studierenden eine bevorzugte Zulassung zu Lehrveranstaltungen an, um so Verzögerungen im Studienverlauf, die durch eine für die Pflegenden ungünstige Stundenplangestaltung entstehen, zu vermeiden. Um herauszufinden, ob Ihr Fach eine bevorzugte Zulassung zu Lehrveranstaltungen für Sie anbietet und wie Sie diese beantragen können, setzten Sie sich bitte mit Ihrem Studienbüro in Verbindung. Ein Anspruch auf eine bevorzugte Zulassung besteht nicht.


Ist Ihr*r pflegebedürftige*r Angehörige*r akut erkrankt und Sie können deshalb nicht an Prüfungen teilnehmen oder an Ihrer Hausarbeit schreiben, müssen Sie sich in Ihrem jeweiligen Studien- oder Prüfungsbüro erkundigen, ob eine Abmeldung von der Prüfung oder eine Schreibzeitverlängerung möglich ist. Einige Fächer haben für den Fall, dass Studierende wegen der Erkrankung eines Angehörigen nicht an Prüfungen teilnehmen können, eigene Formblätter und Vorgehensweisen, deshalb empfehlen wir, sich bereits frühzeitig bei Ihrem Prüfungsbüro zu erkundigen, wie Sie in einem solchen Fall vorgehen müssen.


Im Rahmen des RMU-Verbundes bieten die drei Familien-Servicebüros der JGU, der GU Frankfurt und der TU Darmstadt einen gemeinsamen digitalen Austausch speziell für pflegende Studierende der drei Universitäten an. Die 1,5-stündigen Treffen finden regelmäßig digital via Zoom statt. Wenn Sie Interesse haben, finden Sie hier weitere Informationen.

Für Studierende und Beschäftigte der JGU, die sich um Angehörige oder nahestehende Personen mit Demenz kümmern, bieten wir regelmäßige Treffen auf dem Campus zum Austausch und zur Vernetzung an. Die Treffen werden aktuell begleitet von Carola Beck von der PflegeSelbsthilfe RLP. Wenn Sie mehr erfahren wollen, können Sie sich hier informieren.