Darlehen und Studienkredite

Darlehen und Beihilfen

Arbeitsbereich für Soziales des AStA
Unverschuldet in finanzielle Not geratene Studierende der Universität Mainz und des ISSK können beim Arbeitsbereich für Soziales des AStA finanzielle Unterstützung beantragen. Dies kann entweder mit einem zinslosen Darlehen (Rückzahlungsfrist ein Jahr) oder aber mit einem nicht zurückzuzahlenden Zuschuss geschehen. Zudem kann man einen Zuschuss in Höhe von bis zu 211,48€ beantragen, wenn die Einnahmen der letzten drei Monate abzüglich Miete und Krankenversicherung unter der Bemessungsgrundlage liegen (derzeit 322 Euro im Monat, Erhöhung um 161 Euro pro Kind). Mehr Informationen gibt es auf den Seiten des Arbeitsbereichs für Soziales des AStA.

Studierendenwerk

Das Studierendenwerk unterstützt Studierende in Notsituationen u.a. durch Freitische, den Barbeihilfefonds, die Gewährung von Darlehen und Beratung.

  • Darlehenskasse „Stiftung Notgemeinschaft Studiendank“: Die Stiftung Notgemeinschaft Studiendank ist eine Darlehenskasse, die für die Vergabe zinsloser Darlehen zur Verfügung steht. Zielsetzung ist es, Studierenden der vom Studierendenwerk Mainz betreuten Hochschulen, denen keine oder zeitweilig nicht ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, Darlehen bis maximal 3000 Euro zu gewähren, um sie damit in die Lage zu versetzen, ihr Studium fortzuführen. Das Darlehen muss innerhalb von zwei Jahren zurückgezahlt werden.
  • Darlehen für Studierende in Rheinland-Pfalz:
    Die Darlehenskasse dient ausschließlich der Finanzierung der mit dem Studienabschluss unmittelbar zusammenhängenden Ausgaben der Darlehensnehmer*innen, zu denen auch die Kosten der Lebenshaltung gehören. Die Höchstsumme für ein Examensabschlussdarlehen beträgt 1.800 Euro. Das Darlehen wird frühstens ein Jahr vor Beginn des letzten Examensabschnitts gewährt. Zwei Monate nach dem Examen wird das Darlehen in monatlichen Teilbeträgen zur Rückzahlung fällig und ab dem Zeitpunkt zu 3 % p.a. verzinst..
  • Darlehenskasse des Studierendenwerks Mainz: Diese Darlehen bis maximal 1.500 Euro werden nur Studierenden gewährt, die in einen finanziellen Engpass geraten und dadurch an der ordnungsgemäßen Durchführung ihres Studiums gehindert werden. Das zinsfreie Darlehen muss innerhalb von zwei Jahren zurückgezahlt werden.
  • Barbeihilfen: Studierende, die sich aktuell in einer finanziellen Notlage befinden, welche die Fortführung ihres Studiums gefährdet. Die Beihilfe wird als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. In der Regel wird ein Zuschuss von 850 Euro (plus 150 Euro pro Kind) gewährt, die genau Höhe richtet sich aber nach den vorhandenen Mitteln.Die Beihilfe kann in der Regel nur einmal pro Semester in Anspruch genommen werden.
    Weitere Informationen erhalten Sie hier.
  • Soforthilfe: Der Fonds für Soforthilfe dient als Unterstützung für Studierende, die sich in einer akuten und dringen finanziellen Notlage befinden, die einer unverzüglichen Hilfe bedarf.
  • Freitisch: Bei den Freitischen handelt es sich um Gutscheine für die Mensen und Cafeterien des Studierendenwerks. Gewährt wird in der Regel eine Geldzuwendung, die so bemessen ist, dass der Mittagstisch für einen Monat finanziert werden kann. Der Freitisch wird in der Regel nur einmal pro Semester gewährt. Voraussetzung für den Erhalt eines Fretisches ist, dass sich die Studierenden in einer aktuell schwierigen finanziellen Situation befinden.

Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten des Studierendenwerks.

Hildegardis-Verein

Der Hildegardis-Verein ist der älteste Verein zur Förderung von Frauenstudien in Deutschland. Er wurde im Jahr 1907 gegründet. Das Ziel des Hildegardis-Vereins ist es, die Voraussetzungen von Frauenbildung nachhaltig zu verbessern – durch die Gestaltung von gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und durch die individuelle Förderung mit Darlehen, Familienstipendien, Mentoring-Programmen und Coaching-Angeboten.
Viele Informationen zum Verein und Darlehen finden Sie auf der Homepage des Hildegardis-Vereins.

Studienkredite

Studienkredite sind eine weitere Möglichkeit das Studium zu finanzieren, gerade in der Abschlussphase. Diese Kredite haben relativ niedrige Zinsen und die Rückzahlung ist meist flexibel, aber die Entscheidung muss gut durchdacht werden. Der CHE hat einen Studienkredit-Test durchgeführt. Die Ergebnisse und weitere Faktoren, die bei der Auswahl des Kredits berücksichtigt werden müssen, wurden sehr detailliert veröffentlicht. Unter den weiterführenden Links auf der rechten Seite finden Sie den Link zum Dokument.

Man kann grob diese beiden Typen an Studienkrediten unterscheiden:

  • Studienkredit zur allgemeinen Studienfinanzierung:diese können für die gesamte Dauer des Studiums in Anspruch genommen werden und sollen die Lebenshaltungskosten finanzieren. Die meisten Banken (Sparkassen, Volksbanken, Privatbanken etc.) bieten inzwischen solche Kredite an. Ein Blick in den Studienkredit-Test des CHE lohnt sich auf jeden Fall, das Dokument finden Sie in der rechten Spalte unter Downloads.
    Der bekannteste ist der KfW-Studienkredit: Die KfW Bankengruppe bietet einen Studienkredit für die Finanzierung des Studiums an. Die Förderung betrifft das Erst- und Zweitstudium, postgraduale Studien sowie Promotion. Die monatlichen Beträge liegen zwischen 100 und 650 Euro. Die Rückzahlung beginnt 6-23 Monate nach der letzten Auszahlung. Zu Beginn der Finanzierung darf man höchstens 44 Jahre alt sein. Mehr Informationen finden Sie hier.
  • Abschlussfinanzierungskredite: diese sollen insbesondere dazu dienen, kurz vor dem Abschluss stehenden Studierenden für eine begrenzte Zeit finanzielle Unterstützung zu gewähren. Sie zeichnen sich durch besonders günstige Zinssätze (teilweise zinsfrei!) aus.
    KfW-Bildungskredit
    : Der KfW-Bildungskredit ist speziell für die Schlussphase der Ausbildung oder für Praktika sowie für Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudien gedacht. Er finanziert mit monatlich 100, 200 oder 300 Euro einen Teil der Kosten als Studierender an einer BAföG-anerkannten Ausbildungsstätte, bis zu 24 Monate. Voraussetzung Alter: mindestens volljährig und höchstens 35 Jahre alt. Mehr Informationen auch zu Rückzahlungsmodalitäten, Zinssatz etc. finden Sie hier.