Kindertagesstätten

Ab dem ersten Geburtstag haben Kinder in Rheinland-Pfalz einen Anspruch auf einen Platz in einer Kinderkrippe oder einer Kindertagespflege. Für den Betreuungsplatz müssen die Eltern einen einkommensabhängigen Elternbeitrag zahlen. Ab dem zweiten Geburtstag haben Kinder Anspruch auf einen kostenlosen Betreuungsplatz.

Das städtische Angebot gliedert sich derzeit in die folgenden 3 Betreuungsformen:

  • Kinderkrippe (für Kinder ab wenigen Wochen bis 2 Jahre)
  • Kindergarten (für Kinder ab 2 Jahren bis zur Einschulung)
  • Hort (ab 6 Jahren, Grundschulkinder)

Die Bewerbung für eine Einrichtung in der Stadt Mainz läuft zentral über das Amt für Jugend und Familie, Abteilung Kindertagesstätten. Anmeldungen sind erst ab der Geburt, nicht schon während der Schwangerschaft möglich.

Kindertagesstätten mit privaten Trägern sind meist als Vereine aufgebaut. Sie können so direkt bei dem jeweiligen Verein einen Aufnahmeantrag für Ihr Kind stellen und zahlen dann einen Vereinsmitgliedsbeitrag, solange Ihr Kind die Einrichtung besucht.

Über den Kita-Server Rheinland-Pfalz können Sie weitere Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz suchen und finden.