Telearbeit

Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz bietet ihren Beschäftigten die Möglichkeit zu alternierender Telearbeit. Hierbei wird regelmäßig abwechselnd zu Hause und in der Universität gearbeitet. Der Arbeitsplatz außerhalb des gewohnten Büros wird entsprechend mit Telekommunikationsmitteln ausgestattet, so dass die Beschäftigten an den räumlich entfernten Standorten von der Universität durch einen Online-Anschluss mit ihr verbunden sind.

Über die Einhaltung gesetzlicher, d. h. arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtlicher Vorgaben hinaus, bedarf es bei einem Telearbeitsverhältnis vertraglicher Regelungen, welche Fragen der Ausstattung, Kostentragung und -erstattung oder des Zutritts der*des Vorgesetzten zur häuslichen Arbeitsstätte beantworten.Vereinbarungen v. a. über Arbeitsziele und Termine werden mit der*dem Vorgesetzten getroffen. Daher liegt dem Angebot die Dienstvereinbarung Telearbeit zugrunde, in dem weitere Voraussetzungen und Anforderungen geklärt sind. Ansprechpartner*innen sind die jeweils zuständigen Sachbearbeiter*innen der Abteilung Personal.