Finanzielles

Leistungen der Pflegeversicherung

Jeder Pflegefall ist anders, aber eine Sache verbindet alle: die Frage nach der Finanzierung. In manchen Fällen muss die Wohnung umgerüstet werden, oder sogar ein Heimplatz bezahlt werden, eventuell entstehen Einbußen im Gehalt durch Reduzierung der Arbeitszeit...

In all diesen Fällen soll die Pflegeversicherung helfen, die finanzielle Herausforderung zu meistern. Die genauen Leistungen finden Sie im Dokument "Leistungen der Pflegeversicherung" auf der rechten Seite.

Voraussetzung um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen, ist die Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK). Entsprechend des Pflegebedarfs wird der Betroffene einer Pflegegrade zugeordnet, von der die Höhe der Leistungen abhängen.

Informationen zur Pflegebegutachtung (Ablauf, Einspruch etc.) und der damit verbundenen Feststellung der Pflegegrade finden Sie auf der Homepage des MDK.

Leistungen der Beihilfe (für Beamt*innen)

Wenn Beamt*innen pflegebedürftig werden, erhalten sie keine Leistungen aus der Pflegeversicherung. Sie erhalten vergleichbare Leistungen aus der Beihilfe. Das Landesamt für Finanzen (LfF) Rheinland-Pfalz hat Informationen für die Beamt*innen zusammengestellt und außerdem eine Beihilfe-Informations-Stelle (BIS) eingerichtet.

 

Darüber hinaus bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit dem "Infotool für Familien" ein hilfreiches Tool an, um in wenigen Schritten zu ermitteln, auf welche Familienleistungen oder -hilfen Sie oder Ihre Familie voraussichtlich Anspruch haben.