Übergangsbetreuung

Was tun, wenn das Semester im Oktober beginnt, der Kitaplatz für das Kind aber erst im Dezember startet? Oder der neue Arbeitsplatz im Juni angetreten wird, das Kindergartenjahr allerdings erst im August beginnt?

Für solche „regelmäßigen Übergangsfälle“ haben wir als Ergänzung zu den Kindertagesstätten und der Notfallbetreuung die Übergangsbetreuung als neues Betreuungsangebot für unsere Beschäftigten und Studierenden entwickelt. Die Übergangsbetreuung soll Eltern die Rückkehr ins Studium oder den Beruf ermöglichen, auchw enns ie noch keine langfristige Regelkinderbetreuung gefunden haben.

In der Übergangsbetreuung können Kinder ab acht Wochen bis 12 Jahre bei Vollverpflegung durch pädagogische Fachkräfte betreut werden. Die Betreuung wird für sechs Monate bewilligt. In dieser Zeit können die Betreuungszeiten flexibel abgestimmt werden, wobei die Eltern sich hier für mindestens einen Monat festlegen. Es sind maximal 3 Betreuungstage pro Woche möglich. Während der rheinland-pfälzischen Sommerferien ist nach Absprache für bis zu vier Wochen eine Aufstockung auf fünf Tage pro Woche möglich.

Der Eigenbeitrag der Inanspruchnahme der Übergangsbetreuung beträgt pauschal pro Tag für Studierende 15 Euro, für Beschäftigte 25 Euro.

Die Kinder werden in der Einrichtung der pme-Familienservice GmbH betreut, in der auch die Notfallbetreuung stattfindet:
3K – Kinder, Kunst, Kultur
Münsterstraße 25
55116 Mainz
Dies liegt in der Nähe vom Hauptbahnhof im Pfarrhaus der Altmünstergemeinde.

Wenn Sie die Übergangsbetreuung nutzen möchten, schauen Sie sich die Einrichtung gemeinsam mit Ihrem Kind an den regelmäßig stattfindenden Schnuppertagen gerne an. Melden Sie sich bitte per E-Mail zum Schnuppertag an (mit dem Betreff Übergangsbetreuung und Ihrer Telefonnummer).

Bitte wenden Sie sich vor Antragsstellung zu einem Informationsgespräch an das
Familien-Servicebüro. Die Anmeldung mit nebenstehendem Antrag sowie Kopien der Geburtsurkunde und des Arbeitsvertrags bzw. der Immatrikulationsbescheinigung erfolgt ebenfalls über das Familien-Servicebüro. Alle Informationen zur Übergangsbetreuung finden Sie auch in unserem Flyer (s. Downloads).

Antragsfristen 2023

Die Plätze in der Übergangsbetreuung werden monatlich für den Folgemonat durch das Familien-Servicebüro in Rücksprache mit der Einrichtung vergeben. Nach dem Informationsgespräch mit dem Familien-Servicebüro sollten Sie  einen Schnuppertermin mit der Einrichtung vereinbaren und im Anschluss Ihren Antrag an das Familien-Servicebüro schicken. Für 2023 gelten folgende Antragsfristen:

Beginn der Eingewöhnung im:
Januar: Antragsfrist 04.12.2022
Februar: Antragsfrist 04.01.2023
März/April: Antragsfrist 01.02.2023
Mai: Antragsfrist 02.04.2023
Juni: Antragsfrist 01.05.2023
Juli: Antragsfrist 04.06.2023
August: Antragsfrist 02.07.2023
September/Oktober: Antragsfrist 01.08.2023
November: Antragsfrist 03.10.2023
Dezember: Antragsfrist 01.11.2023
Januar 2024: Antragsfrist 03.12.2023

Aufgrund des hohen Bedarfs ist es notwendig, dass Sie bei einem gewünschten Eingewöhnungsbeginn zum Semesterstart im April und Oktober Ihren Antrag bereits zwei Monate im Voraus stellen müssen. Beachten Sie bitte, dass es eventuell sein kann, dass Sie nicht direkt zu Beginn des Monats mit der Eingewöhnung beginne können. Das hängt von der Bewerbungslage und den Kapazitäten der Einrichtung ab.

Sollten Sie kurzfristig dringend einen Platz in der Übergangsbetreuung benötigen, wenden Sie sich bitte an das Familien-Servicebüro!