Übergangsbetreuung

Was tun, wenn das Semester im Oktober beginnt, der Kitaplatz für das Kind aber erst im Dezember startet? Oder der neue Arbeitsplatz im Juni angetreten wird, das Kindergartenjahr allerdings erst im August beginnt? Oder wenn Sie nur für ein oder zwei Semster als internationale:r Studierende:r oder Gastwissenschaftler:in an die JGU kommen?

Für solche regelmäßigen Übergangsfälle haben wir als Ergänzung zu den Kindertagesstätten und der Notfallbetreuung die Übergangsbetreuung als Betreuungsangebot für unsere Beschäftigten und Studierenden entwickelt. Die Übergangsbetreuung soll Eltern die Rückkehr ins Studium oder den Beruf ermöglichen, auch wenn sie noch keine langfristige Regelkinderbetreuung durch einen Platz im Kindergarten, bei Tageseltern oder durch BHEs gefunden haben. Gleichzeitig bietet das Angebot auch internationalen Studierenden und Gastwissenschaftler:innen die Chance, einen Kinderbetreuungsplatz zu bekommen, auch wenn sie nur für ein oder zwei Semester an der JGU lernen und forschen möchten und deswegen in der Regel keinen Platz in einer städtischen Einrichtung oder bei Tageseltern erhalten.

Rahmenbedingungen

In der Übergangsbetreuung werden Kinder ab acht Wochen bis 12 Jahren durch pädagogische Fachkräfte betreut. Die Betreuung wird für sechs Monate bewilligt, zu Beginn erfolgt eine Eingewöhnungsphase. Ihr/e Kind/er können Sie in dieser Zeit an bis zu drei Tagen pro Woche ganztags und mit Vollverpflegung betreuen lassen. Die Betreuungstage stimmen Sie individuell mit der Einrichtung ab, wobei Sie sich für mindestens vier Wochen festlegen müssen. Während der rheinland-pfälzischen Sommerferien ist nach Absprache für bis zu vier Wochen eine Aufstockung auf fünf Tage pro Woche möglich.

Studierende zahlen einen Eigenanteil von 15,00€ (ab 01.06.2024: 20,00€), Beschäftige und Humboldt-Stipendiat:innen zahlen einen Eigenanteil von 25,00€ (ab 01.06.2024: 35,00€) pro Kind pro Betreuungstag.

Einrichtung

Die Übergangsbetreuung findet in der Back-up-Einrichtung "3 K - Kinder, Kunst, Kultur" der pme familienservice GmbH statt. Diese befindet sich in der Nähe des Hauptbahnhofs und Münsterplatzes im Pfarrhaus der Altmünstergemeinde:

3K – Kinder, Kunst, Kultur
Münsterstraße 25
55116 Mainz

Anmeldung

Wenn Sie die Übergangsbetreuung nutzen möchten, vereinbaren Sie bitte zuerst einen Schnuppertermin mit der Einrichtung. Melden Sie sich hierfür bitte per E-Mail mit dem Betreff Übergangsbetreuung und Ihrer Telefonnummer direkt bei der pme.

Sollte Ihnen die Einrichtung gefallen, können Sie im Anschluss einen Antrag auf Übergangsbetreuung beim Familien-Servicebüro stellen. Füllen Sie dafür bitte das Antragsformular aus und reichen es zusammen mit einer Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes sowie einer Kopie Ihres Arbeitsvertrags bzw. Ihrer Immatrikulationsbescheinigung per E-Mail, persönlich oder postalisch ein. Bitte beachten Sie die untenstehenden Antragsfristen.

Die Plätze in der Übergangsbetreuung werden unter Berücksichtigung ihrer Dringlichkeit durch das Familien-Servicebüro in Rücksprache mit der Einrichtung vergeben. Leider ist es uns wegen des erhöhten Bedarfsaufkommens aktuell nicht möglich, alle gestellten Anträge zu bewilligen. Wir lassen Ihr Kind im Fall einer Absage aber gerne auf unserer Warteliste für den nächsten Monat. Sollten Sie kurzfristig dringend einen Platz in der Übergangsbetreuung benötigen, wenden Sie sich bitte an das Familien-Servicebüro!

Für 2023/24 gelten folgende Antragsfristen:

Beginn der Eingewöhnung im:

Mai 2024: Antragsfrist 01.04.2024
Juni 2024: Antragsfrist 01.05.2024
Juli 2024: Antragsfrist 02.06.2024
August 2024: Antragsfrist 01.07.2024
September/Oktober 2024: Antragsfrist 04.08.2024
November 2024: Antragsfrist 01.10.2024
Dezember 2024: Antragsfrist 03.11.2024
Januar 2025: Antragsfrist 01.12.2024

Aufgrund des erhöhten Bedarfs müssen Sie bei einem gewünschten Eingewöhnungsbeginn zum Semesterstart im April und Oktober Ihren Antrag bereits zwei Monate im Voraus stellen. Beachten Sie bitte, dass es eventuell sein kann, dass Sie nicht direkt zu Beginn des Monats mit der Eingewöhnung beginnen können.

Für die Verlängerung der Übergangsbetreuung müssen Sie einen erneuten Antrag an das Familien-Servicebüro stellen. Für die Verlängerungsanträge gelten dieselben Fristen wie für die Neuanträge!