Stipendien für Studierende mit Kind

In Deutschland gibt es zahlreiche Stipendien: man denkt zuerst an die Begabtenstipendien, doch daneben gibt es auch Stipendien für bestimmte Personengruppen, die spezielle Voraussetzungen erfüllen.

Es kann sich auch für studierende Eltern lohnen sich über Stipendien zu informieren. Der Weg dorthin kann mühsam sein und möglicherweise findet man keine Förderung. Der Vorteil eines Stipendiums liegt jedoch auf der Hand: im Gegensatz zu Studienkrediten und BAföG muss dieses Geld nicht zurückgezahlt werden und man startet nicht mit Schulden ins Arbeitsleben.

Stipendium | Nothilfefonds nur für Studierende und Promovierende der Johannes Gutenberg-Universität Mainz mit Familienaufgaben

Die Ausschreibung für das Wintersemester 2024/25 ist beendet. Bewerbungen für das Stipendium für Studierende und Promovierende der JGU mit Familienaufgaben für das Sommersemester 2025 sind ab dem 01.01. bis zum 15.03.2025 möglich. Später und/oder unvollständig eingereichte Anträge werden nicht entgegengenommen! Sie finden hier das Antragsformular und hier das Konzept mit den weiterführenden Infos.

Die Mittel des Nothilfefonds sind für 2024 komplett ausgeschöpft. Weitere Auszahlungen sind nicht mehr möglich.

Aus Mitteln der ,Stiftung zur Förderung begabter Studierender und des wissenschaftlichen Nachwuchses‘ (Stipendienstiftung Rheinland-Pfalz) können Stipendien für Studierende und Promovierende mit Familienaufgaben sowie im Rahmen eines für den akuten, kurzfristigen Bedarf bestimmten Nothilfefonds Gelder für die spontane Förderung von Studierenden und Promovierenden mit Familienaufgaben bereitgestellt werden. Voraussetzung für beide Fördermöglichkeiten ist das Vorliegen einer finanziellen Notlage.

Eine solche besteht, wenn der zur Verfügung stehende Betrag (Nettoeinkommen einschl. Wertevermögen, Zuwendungen von Dritten, ohne Abzug von Verbindlichkeiten z. B. Versicherung, Visa, Miete, Handyvertrag etc.) den gem. § 13 BAföG-geltenden Bedarfssatz für Studierende nicht übersteigt.
Anträge können ausschließlich genehmigt werden, wenn die*der antragstellende Studierende/Promovierende sich nachweislich in einer wirtschaftlichen Notlage befindet. Die Förderung kann lediglich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt werden. Aus diesem Grunde besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Die beiden Fördermöglichkeiten sollen dazu beitragen, Studierende und Promovierende, die im Rahmen von Kindererziehung und/oder Pflege von nahen Angehörigen Familienaufgaben wahrnehmen, in finanziellen Ausnahmesituationen zu entlasten.

Bundesstiftung Mutter und Kind

Die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" wurde 1984 in Bonn gegründet, um schwangeren Frauen in Notlagen unbürokratisch zu helfen und ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern. Die Bundesstiftung kann vor allem bei der Erstausstattung des Kindes, der Weiterführung des Haushaltes, bei der Wohnung und Einrichtung sowie bei der Betreuung des Kindes helfen.

Landesstiftung "Familie in Not"

Die in den Bundesländern tätigen Landesstiftungen und Verbände stellen den Schwangerenberatungsstellen vor Ort finanzielle Mittel zur Verfügung, um Bedürftige im Sinne des Stiftungsgesetzes zu unterstützen. Sie selbst können keine Anträge auf Unterstützung entgegennehmen. Die örtlichen Schwangerenberatungsstellen sind zuständig für die Beratung und die Antragstellung vor Ort.

Christiane Nüsslein-Volhard-Stiftung

Die im Jahre 2004 gegründete Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Forschung unterstützt begabte junge Nachwuchswissenschaftlerinnen in Fächern der experimentellen Naturwissenschaften. Die Stiftung stellt finanzielle Mittel für die Kinderbetreuung zur Verfügung, damit Ihnen genug Zeit für die wissenschaftliche Arbeit bleibt. Bewerben können sich alle Wissenschaftlerinnen, die in deutschen Universitäten und Forschungsinstituten als Doktorandinnen forschen.
Mehr Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Stiftung.

MAWISTA-Stipendienprogramm

Seit 2013 fördert die "MAWISTA - Krankenversicherung für Alle" (insbesondere für Austauschstudierende sowie Gastwissenschaftler*innen) in ihrem Stipendienprogramm Studierende mit Kind, die ein oder mehrere Auslandssemester in ihr Studium einbinden wollen. Um auch im Ausland die Vereinbarkeit von Studium und Kind gewährleisten zu können, gibt es finanzielle Unterstützung.
Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten von MAWISTA.

DAAD-Stipendienprogramm

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet erstmals ein digitales Stipendienprogramm an. Das neue Programm ermöglicht jungen Menschen ein digitales Masterstudium im Ausland. Finanziert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) soll das Pilotprogramm insbesondere Studierende ansprechen, die bisher wegen gesundheitlicher oder familiärer Gründe auf einen Auslandsaufenthalt verzichtet haben. Weitere Informationen finden Sie hier.

Stipendien für "Späteinsteiger" bzw. über den 2. Bildungsweg

Diese Gruppe befindet sich häufig in einer höheren Altersgruppe, so dass viele finanzielle Förderungen (z.B. BAFöG) nicht mehr in Frage kommen. Bei folgenden Stipendien spielt das Alter eine untergeordnete Rolle:

  • Studienstipendium für beruflich Qualifizierte: "Aufstieg durch Bildung". Das Aufstiegsstipendium unterstützt Berufserfahrene bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums.