Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag gilt für Alleinerziehende oder Eltern, die ein gewisses Mindesteinkommen besitzen (600 Euro alleine bzw. 900 Euro als Paar), aber trotzdem unter einer gewissen Einkommensgrenze liegen und somit nicht voll für den Unterhalt ihres Kindes aufkommen können, es mit Bezug des Kinderzuschlags aber könnten bzw. mit dem Kinderzuschlag, Ihrem Erwerbseinkommen und dem Wohngeld nicht mehr als 100 Euro unter dem SGB II-Anspruch bleiben. Hier wird ein Kinderzuschlag von maximal 292 Euro monatlich pro Kind (seit 01.01.24) gewährt, welcher schriftlich oder seit Februar 2020 auch online bei der Familienkasse der Arbeitsagentur
beantragt werden kann. Familien können im Vorfeld mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse prüfen, ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag in Betracht kommt.

Beide Angebote und weiterführende Informationen finden Sie hier und im Merkblatt der Arbeitsagentur rechts.

Bildungspaket

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Folgende Leistungen kommen in Betracht:

  • eintägige Ausflüge der Schule oder Kindertagesstätte (kann komplett übernommen werden),
  • mehrtägige Klassenfahrten der Schule oder Kindertagesstätte (kann komplett übernommen werden),
  • Beförderung von Schüler:innen zur Schule
  • persönlicher Schulbedarf wie Ranzen, Sportkleidung, Schreibmaterialien usw. (174 Euro im Schuljahr (seit Januar 2022))
  • angemessene Lernförderung,
  • gemeinsames Mittagessen der Schule, Kindertagesstätte oder Hort,
  • soziale und kulturelle Aktivitäten in der Gemeinschaft wie Sportverein, Musikschule usw. (15 Euro im Monat)

Die Bildungs- und Teilhabeleistungen sind bei der zuständigen kommunalen Stelle zu beantragen, dort gibt es auch entsprechende Antragsvordrucke.
In Mainz ist das Jobcenter zuständig für Leistungsberechtigte von ALG II und Sozialgeld. Für Empfänger von Wohngeld, Kinderzuschlag und Grundsicherung ist das Amt für soziale Leistungen der Stadt Mainz zuständig.