Häusliche Pflege

Wer zu Hause eine*n Angehörigen pflegt, hat eine große Verantwortung und erbringt eine große Leistung. Die meisten Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt, vor allem von Frauen.

Pflegestützpunkte

Unverbindliche, unabhängige und kostenlose Beratung und Unterstützung. Eine Anlaufstelle in Rheinland-Pfalz und weitere Informationen finden Sie hier. Eine List der Pflegestützpunkte in Mainz finden Sie hier.

Informations- und Beschwerdetelefon

Das Informations- und Beschwerdetelefon ist eine wichtige niedrigschwellige Anlaufstelle rund um das Thema "Pflege und Wohnen in Einrichtungen". Die Mitarbeiter*innen des Beschwerdetelefons informieren und beraten zu allen Fragen rund um die Pflegeversicherung, z.B. Pflegegeldzahlung, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, besondere Betreuungsleistungen. Außerdem zum Verfahren zur Einstufung in eine Pflegestufe einschließlich des Führens des Widerspruchsverfahrens.

Weiterhin ist es Anlaufstelle für Fragen und Beschwerden von Bewohner*innen, Mitarbeiter*innen und anderen Interessierten, wenn es um das Wohnen in Einrichtungen nach dem neuen Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) geht. Die Kontaktdaten finden Sie in der rechten Spalte.

Menüservice - Essen auf Rädern

Jeden Tag eine ausgewogene Mahlzeit auf den Tisch zu stellen, kann schwierig werden, wenn man nicht mehr lange in der Küche stehen kann und die Einkaufstaschen zu schwer sind. In Mainz bieten ASB, DRK, Johanniter und Malteser Essen auf Rädern an, das heißt man bekommt eine warme Mahlzeit ins Haus geliefert. Adressen und Kontaktdaten der Anbieter in Mainz finden Sie hier.

Hausnotruf

Das Hausnotruf-System besteht aus einem kleinen Sender, der am Körper getragen wird. Per Knopfdruck kann der Träger jederzeit Hilfe rufen oder wird automatisch von der Leitstelle angerufen, wenn er sich nicht wie vereinbart meldet. Anbieter sind in der Regel der ASB, das DRK, die Johanniter und die Malteser. Adressen und Kontaktdaten der Anbieter in Mainz finden Sie hier.

Haushaltshilfe

Es gibt mehrere Formen Hilfe im Haushalt zu erhalten, um die Pflegetätigkeit und weitere Verpflichtungen besser vereinbaren zu können: Ausländische Haushaltshilfen, Haushaltsassistenz für die Pflege, auch Pflegedienste haben häufig ein entsprechendes Angebot.

  • Ausländische Haushaltshilfen: die wichtigsten Informationen und Möglichkeiten zu dieser Form der Unterstützung, finden Sie auf den Seiten Hilfe rund um die Uhr - (l)egal durch wen der Verbraucherzentrale.
  • Haushaltsassistenz: Die „Haushaltsassistenz“ ist eine Person, die haushaltsbezogene Dienstleistungen für hilfe- und pflegebedürftige Menschen und ihre Familien erbringt. Sie kann stundenweise bei den ambulanten Diensten angefordert werden.

Ambulante Pflegedienste

Der ambulante Pflegedienst unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Er bietet Familien Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige Beruf und Betreuung besser organisieren können. Das Personal des Pflegedienstes kommt zu Ihnen nach Hause und hilft fach- und sachkundig bei der täglichen Pflege.

Die Pflegedienste übernehmen vor allem grundpflegerische Tätigkeiten (zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität), häusliche Krankenpflege nach §37 SGB V als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (zum Beispiel Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen), Beratung der Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten (zum Beispiel Essensbelieferung oder Organisation von Fahrdiensten und Krankentransporten) sowie hauswirtschaftliche Versorgung (zum Beispiel Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung).

Um einen Ambulanten Pflegedienst zu finden, können Sie sich an einen Pflegestützpunkt wenden oder an das Informations- und Beschwerdetelefon "Pflege und Wohnen" (siehe Kontakt bzw. den Link oben).

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Können pflegende Angehörige noch in den Urlaub fahren? Was tun, wenn der Pflegende krank ist? Für diese und weitere Fälle wurde die Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege eingeführt.

  • Kurzzeitpflege bedeutet die Aufnahme eines pflegebedürftigen Menschen in eine stationäre Pflegeeinrichtung für maximal 4 Wochen im Jahr.
  • Verhinderungspflege: Ist eine Pflegeperson, die eine*n Pflegebedürftige*n mindestens ein halbes Jahr lang gepflegt und hierfür Pflegegeld aus der Pflegeversicherung erhalten hat, an der Erbringung der Pflege - in der Regel aus Krankheits- oder Urlaubsgründen - gehindert, besteht für 28 Tage im Kalenderjahr ein Anspruch darauf, dass der*die entsprechende Pflegebedürftige durch jemand anderen (Pflegedienst, anderer Angehöriger etc.) gepflegt wird.

Der Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht neben dem Anspruch auf Verhinderungspflege; beide Leistungen können also pro Kalenderjahr in vollem Umfang in Anspruch genommen werden. Der Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe wird Ihnen helfen, ein passendes Angebot zu finden.

Pflegekurse

Wer einen pflegebedürftigen Menschen versorgt, hat die Möglichkeit, an einem kostenfreien Schulungskurs teilzunehmen. Da Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, oft nicht alleine gelassen werden können, werden solche Kurse auch zu Hause angeboten. Durchgeführt werden sie in der Regel von Pflegefachkräften der ortsansässigen Pflegediensten und Sozialstationen.