(Teil-) Stationäre Versorgung

In der Pflegeversicherung gilt zwar der Grundsatz "ambulant vor stationär", aber ab einer bestimmten Pflegebedürftigkeit ist die (vollständige) Pflege zu Hause durch Angehörige und/oder ambulante Pflegedienste nicht mehr machbar.

Teilstationäre Versorgung: Tagespflege / Nachtpflege

Darunter versteht man die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Einrichtung. Teilstationäre Pflege kann als Tages- oder Nachtpflege konzipiert sein. Dabei übernimmt die Pflegekasse die Pflegekosten, die Aufwendungen der sozialen Betreuung und die Kosten der medizinischen Behandlungspflege. Die Kosten für Verpflegung müssen dagegen privat getragen werden. Gewährt wird teilstationäre Pflege nur, wenn dies im Einzelfall erforderlich ist, beispielsweise weil häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung gestellt werden kann. Die Tagespflege wird in der Regel von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen, deren Angehörige tagsüber berufstätig sind. Die Pflegebedürftigen werden meist morgens abgeholt und nachmittags zurück nach Hause gebracht.

Mehr Informationen finden Sie auf der Seite hier.

Vollstationäre Versorgung

Die vollstationäre Pflege wird Ihnen gewährt, wenn eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist. Die Pflegekasse kann die Notwendigkeit der vollstationären Pflege vom MDK prüfen lassen. Bei Pflegebedürftigen mit der Pflegestufe III ist die Überprüfung nicht erforderlich, da hier die Notwendigkeit der vollstationären Pflege vorausgesetzt wird. Entsprechend der Pflegestufe zahlt die Pflegekasse einen pauschalen Sachleistungsbetrag an das Pflegeheim (Pflegesatz). Die Sachleistung ist nur für den Pflegeaufwand, die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung im Heim bestimmt.

In der "Weissen Liste" können Sie nach einem passenden Pflegeheim suchen. Das Informations- und Beschwerdetelefon "Wohnen und Pflege" oder ein Pflegestützpunkt kann Ihnen bei der Suche ebenfalls helfen. Diese unterstützen Sie auch bei der Suche nach Möglichkeiten der Finanzierung einer vollstationären Versorgung.