Rechtliches / Soziales

Darf ich trotz Schwangerschaft arbeiten? Muss ich meine Schwangerschaft melden? Und wie geht es nach der Entbindung weiter? Welchen Nachnamen bekommt mein Kind?

Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne in unserer Rubrik „Rechtliches / Soziales“. Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Rechte und Pflichten, die durch Ihre Schwangerschaft entstehen.

Kommen Sie auch gerne zu einem persönlichen Beratungsgespräch vorbei – während unserer Sprechstunde (dienstags von 13:00 – 16:30 Uhr) oder vereinbaren Sie einen individuellen Termin.

Auch 2023 bleibt der erhöhte Anspruich auf Kinderkrankengeld bestehen. So besteht auch 2023 für jedes Kind längestens 30 (für Alleinerziehende 60) Tage Anspruch auf Kinderkrankengeld. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch für Versicherte für nicht mehr als 65 Arbeitstage (130 für Alleinerziehende). Die Regelung bzgl. des pandemiebedingten Kinderkrankengeldes bei Kita- und Schulschließungen endet zum 07. April 2023. Wietere Informationen gibt es hier.
Beachten Sie bitte auch den Informationsflyer der Stabsstelle Gleichstellung und Diversität und der Abteilung Personal zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz, welches die Beschäftigungszeiten von Nachwuchswissenschaftler*innen vor und nach der Promotion an der Hochschule regelt.
Ein Leitfaden bei Erkrankung des Kindes wurde vom Referat Dienstreisen, Reisekosten und Sonderrechtsgebiete (PA 5) erstellt. Sie finden die enstprechenden Informationen in der rechten Spalte unter "weiterführende Links".