Wohngeld

Studierende mit Kind haben eventuell einen Anspruch auf Wohngeld, das die Finanzierung der Wohnung erleichtern kann.

Normalerweise betrifft das Thema Wohngeld Studierende nur am Rande. Wohngeld ist nur unter strengen Auflagen für Studierende vorgesehen, da das BAföG die Mietkosten abdecken soll. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Studierende mit eigenem Kind oder Kindern können Wohngeld erhalten.

In diesem Fall gilt der Mietzuschuss offiziell dem Unterhalt des Kindes, nicht dem*der Studierenden selbst. Bei entsprechender Beantragung kann das Wohngeld auch schon während der Schwangerschaft gezahlt werden. Um sich einen Überblick über die Höhe des zu erwartenden Wohngelds zu verschaffen, reicht ein Blick ins Internet: Hier gibt es verschiedene Wohngeld-Rechner, die das komplizierte Verfahren in wenigen Klicks verständlich machen. Denn der Mietzuschuss kann je nach Bundesland, Stadt, tatsächlicher Miethöhe, Einkommen, Anzahl der Bewohner*innen und vielem Mehr variieren. Bei Alleinerziehenden mit geringem Einkommen (zum Beispiel einem 450-Euro-Job), zu betreuendem Kind und zusätzlichem Studium kann oft ein beträchtlicher Teil der Miete übernommen werden. Diese muss jedoch selbstverständlich verhältnismäßig sein und darf die finanziellen Möglichkeiten der Antragsteller*innen nicht übersteigen. Ab 01. Januar 2021 steigt das Wohngeld um eine CO2-Komponente. Ab 01. Januar 2022 wird das Wohngeld alle zwei Jahre automatisch an die Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst.

In Mainz ist das Amt für soziale Leistungen für die Antragsbearbeitung zuständig. Die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Der Mietzuschuss wird erst ab dem Antragsmonat und nicht rückwirkend gewährt, deshalb sollte man frühzeitig die entsprechenden Formulare bei der Stadtverwaltung besorgen.